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Liste der verbotenen Export- und Importkontrollkataloge der zentralasiatischen Länder

Liste der verbotenen Export- und Importkontrollkataloge der zentralasiatischen Länder

2026-05-08
Die fünf zentralasiatischen Länder unterhalten insgesamt ein relativ offenes Handelsumfeld für chinesische Waren und bieten bemerkenswerte Vorteile sowohl bei der Zollpolitik als auch bei den Geschäftsbedingungen. Dennoch bestehen in der tatsächlichen Import- und Exportabwicklung zahlreiche leicht zu übersehende Compliance-Risiken.
 
Von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck über tägliche Lebensmittel bis hin zu Agrarprodukten und landwirtschaftlichen Materialien kann jede Verletzung regulatorischer Grenzwerte direkt zur Beschlagnahmung von Fracht an Häfen, zur Nichterfüllung von Bestellverträgen und sogar zu Totalverlusten der Vorauszahlung führen.
 
Basierend auf den neuesten Politikaktualisierungen von 2026 sortiert dieser Artikel systematisch die aktuellen wichtigsten Import- und Exportbeschränkungslisten der fünf zentralasiatischen Länder und analysiert die zugrunde liegende regulatorische Logik. Ziel ist es, ausländische Handelsunternehmen dabei zu unterstützen, potenzielle Risiken im Voraus zu erkennen und Compliance-Planung und Produktlayout vor dem Eintritt in den zentralasiatischen Markt abzuschließen.
 
Liste der verbotenen Exportkontrollkataloge zentralasiatischer Länder

一、Kasachstan

(一)Dauerhaft für den Export verboten

1. Waffen, Munition, Militärausrüstung und verwandte Technologien

2. Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und Vorläuferchemikalien

3. Gefährdete Wildtiere und -pflanzen und ihre Produkte (einschließlich Arten im Roten Buch)

4. Staatliche Kulturgüter, archäologische Funde, Kulturerbe (ohne Genehmigung)

5. Radioaktive Stoffe, Kernmaterialien und verwandte Ausrüstung

6. Gefährlicher Abfall, Elektroschrott, industrieller toxischer Abfall, der die Umwelt gefährdet

 

(二)Vorübergehende/eingeschränkte Verbote (aktuell 2026)

1. Schrott und Späne aus Eisen- und Nichteisenmetallen (Kupfer, Aluminium, Blei usw.)

2. Gebrauchte Blei-Säure-Batterien, Schrottteile von Eisenbahnen (Schienen, Räder usw.)

3. Teilweise Rohölprodukte, Flüssiggas (phasenweise kontrolliert)

4. Protokolle, teilweise Rohholz (zum Schutz der Waldressourcen)

 

二、Usbekistan

(一)Permanente Exportverbote

1. Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, Drogenvorläufer (außer gesetzliche Ausnahmen)

2. Nahrungspflanzen (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Reis, Mais, Buchweizen)

3. Mehl, Getreide, Brotwaren (außer hausgemacht)

4. Lebendes Vieh, Geflügel, Fleisch und essbare Nebenprodukte

5. Rohe Häute, rohe Pelzfelle, essbare tierische und pflanzliche Fette und Öle

6. Kulturgüter, archäologische Funde, religiöse Funde und Manuskripte vor dem 19. Jahrhundert

7. Waffen und Munition, Sprengstoffe, unbemannte Luftfahrzeuge (ohne Genehmigung)

 

(二)Lizenzkontrolle

1. Edelmetalle, Edelsteine, Seltene Erden und ihre Erze/Schrotte

2. Uran und radioaktive Stoffe, verwandte Ausrüstung und Produkte

3. Geschützte Tiere und Pflanzen, ozonschichtschädigende Substanzen

 

三、

(一)Permanente Verbote

1. Waffen und Munition, Militärtechnologie, Sprengstoffe, Drogen und Vorläufer

2. Gefährdete Tiere und Pflanzen, Kulturgüter, Kulturerbe (ohne Genehmigung)

3. Radioaktive Materialien, gefährliche Abfälle, toxische Chemikalien

 

(二)2026 Vorübergehendes Exportverbot (6 Monate gültig)

1. Eisenschrott, recycelbare Stahlbarren (EAWU-Code 7204)

2. Abfallkatalysatoren, Schrott mit Edelmetallen (Gold/Platin/Palladium)

 

四、Tadschikistan

Verbotene/eingeschränkte Exportliste

1. Edelmetalle, Seltene Metalle, Seltene Erden und ihre Erze, Konzentrate, Schrotte

2. Kulturgüter, Museumssammlungen, archäologische Funde, Bauteile historischer Gebäude

3. Von Rotem Buch geschützte Tiere und Pflanzen und ihre Produkte

4. Waffen und Munition, Sprengstoffe, Drogen, psychotrope Substanzen (ohne Genehmigung)

5. Baumwolle, Aluminiumbarren (Sondersteuer und -kontrolle, nicht vollständig verboten)

 

五、

Kern-Exportverbotsliste

1. Staatlich registrierte Kulturgüter, archäologische Funde, Museumssammlungen, religiöse Gegenstände vor dem 19. Jahrhundert

2. Seltene/geschützte Tiere und Pflanzen und ihre Produkte (Fell, Hörner, Federn usw.)

3. Waffen und Munition, Sprengstoffe, Drogen, psychotrope Substanzen (ohne Genehmigung)

4. Erdgas, Rohöl und andere strategische Ressourcen (staatliches Monopol)

5. Edelmetalle, Edelsteinantiquitäten (ohne offizielle Genehmigung) -

Anmerkungen

 

1. Die oben genannten sind **aktuell gültige Kataloge (2026)**, die sich dynamisch an die Politik jedes Landes und internationale Sanktionen anpassen.

2. "Vorübergehende Verbote" dauern meist **6 Monate bis 1 Jahr**, um heimische Rohstoffe und die industrielle Sicherheit zu schützen.

3. Für Handelspraktiken beachten Sie die neuesten Dekrete und **HS-Codes** der Zoll- und Wirtschaftsministerien jedes Landes.

Regulierter Katalog verbotener Importprodukte für zentralasiatische Länder

1. **Kasachstan** Produkte, die ausdrücklich für den Import verboten sind

- **Waffen und Sprengstoffe**: Alle Arten von militärischen und zivilen Schusswaffen, Munition, Sprengkörpern und verwandten Teilen und Komponenten. Solche Produkte sind absolut verboten. Spezielle staatliche Genehmigungen sind unabhängig vom Endverbrauch erforderlich und sie können nicht über normale Handelskanäle auf den Markt gelangen.

 

- **Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen**: Umfasst Betäubungsmittel, psychoaktive Substanzen und ihre Vorläuferchemikalien sowie verwandte Utensilien zum Konsum und zur Verarbeitung. Diese Kategorie unterliegt in Kasachstan einer hochsensiblen Regulierung und jeglicher kommerzielle Verkehr ist strengstens verboten.

 

 

- **Pornografische und unerwünschte Kulturprodukte**: Einschließlich gedruckter Veröffentlichungen, audiovisueller Materialien mit Erwachseneninhalten und bestimmter Erwachsenenprodukte. Relevante Waren werden direkt vom Zoll abgefangen und sind Hauptziele der kulturellen Zensur.- **Kulturgüter und Kulturerbe**: Kunstwerke, Antiquitäten, archäologische Funde und Kulturerbe von historischem Wert. Import und Export solcher Gegenstände unterliegen der Genehmigung durch zuständige Kulturbehörden; andernfalls gelten sie als illegale grenzüberschreitende Zirkulation.

Für den Import mit Lizenz zugelassene Waren

- Lebensmittel und Agrarprodukte: Obst, Gemüse, Fleisch und verarbeitete Lebensmittel. Ein Phytosanitärzeugnis, Ursprungszeugnis und Gesundheitszeugnis sind zwingend erforderlich.

- Lebende Tiere und Tierprodukte: Lebende Haustiere wie Katzen und Hunde und andere Tierprodukte. Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, Impfpass und Quarantäneunterlagen sind erforderlich.

- Elektronische und Telekommunikationsgeräte: Funkgeräte, Hochfrequenzkommunikationsgeräte und bestimmte industrielle Kommunikationsgeräte dürfen den Markt erst nach bestandener Spektral- und technischen Zertifizierungsprüfung betreten.2. **Usbekistan** Produkte, die ausdrücklich für den Import verboten sind

- **Betäubungsmittel**: Alle Arten von Betäubungsmitteln, kontrollierten psychotropen Substanzen und ihren Vorläuferchemikalien sowie Werkzeuge zum Konsum von Opium, Cannabis und anderen Drogen.

- **Politisch sensible und obszöne Materialien**: Alle Veröffentlichungen und audiovisuellen Materialien, die die nationale Sicherheit und soziale Stabilität gefährden können. In den letzten Jahren wurde der Umfang der Zensur in diesem Bereich weiter ausgedehnt und die kulturelle Compliance-Prüfung wird immer strenger.

- **Andere eingeschränkte Produkte**: Sprengstoffe und Zündvorrichtungen, unbemannte Luftfahrzeuge, Ethanol, Spielautomaten, gebrauchte Fahrzeuge, die die Euro 3-Emissionsnormen nicht erfüllen, Haushaltsgeräte mit Energieeffizienzklasse G oder F und Glühlampen mit einer Leistung von über 40 Watt.Für den Import mit Lizenz zugelassene Waren

- **Ozonschichtschädigende Substanzen und Umweltschutzprodukte**: Kältemittel, Industriegase und verwandte chemische Produkte. Der Import unterliegt der Genehmigung nationaler ökologischer und Umweltbehörden und der Einhaltung von Umweltemissionsstandards.

- **Kulturerbe und Kulturgüter**: Kunstwerke, Antiquitäten und archäologische Gegenstände erfordern die Genehmigung zuständiger Kulturbehörden, um illegale Zirkulation und Verlust von Kulturerbe zu verhindern.

- **UAVs und intelligente Fluggeräte**: Die Regulierung wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. UAV-Produkte müssen einer Sicherheitsprüfung und einer Endverwendungsanmeldung unterzogen werden, wobei bestimmte Modelle eine separate Lizenzierung für den Marktzugang erfordern.- **Wilde Fauna, Flora und ihre Produkte**: Gefährdete Arten, Wildtiere und -pflanzen sowie verwandte Produkte unterliegen der Genehmigung nationaler Naturschutzbehörden und müssen internationalen Umwelt- und Artenschutzkonventionen entsprechen.

3. **Kirgisistan** Produkte, die ausdrücklich für den Import verboten sind

- **Tabak und neue Tabakprodukte**: Kirgisistan hat umfassende Beschränkungen für E-Zigaretten und Zerstäuberprodukte, die Import, Verkauf und Nutzung betreffen.

- **Gefährlicher Abfall**: Schädliche Chemikalien, Industrieabwässer, Abfallerdöl und andere umweltschädliche Substanzen.

- **Nicht quarantänierte Agrarprodukte**: Ungeprüftes Obst, Gemüse, Blumen, Samen und andere Agrarprodukte.

- **Kulturerbe und historische Relikte**: Kunstwerke, Antiquitäten und archäologische Funde erfordern die Genehmigung zuständiger Kulturbehörden, um die legale Herkunft und die Einhaltung nationaler Kulturschutzvorschriften zu gewährleisten.- **Pharmazeutika und Medizinprodukte**: Medikamente, medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien erfordern Rezepte, Nachweise über den medizinischen Zweck oder Importlizenzen.

4. **Tadschikistan** Produkte, die ausdrücklich für den Import verboten sind- **Betäubungsmittel**: Alle Arten von Betäubungsmitteln, psychotropen Medikamenten und ihren Vorläuferchemikalien (z. B. Heroin, Methamphetamin).

- **Pornografie und Inhalte für Erwachsene**: Obszöne Veröffentlichungen, audiovisuelle Produkte und Waren für Erwachsene.

 

- **Gefälschte und rechtsverletzende Waren**: Gefälschte Währung, gefälschte Dokumente, gefälschte Bankkarten, Nachahmungen von Luxusgütern und alle Arten von rechtsverletzenden Produkten.

- **Radioaktive und toxische Substanzen**: Radioaktive Materialien, industrielle toxische Chemikalien und andere gefährliche Lieferungen.

- **Waffen und Sprengstoffe**: Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe und verwandte Militärausrüstung.

Für den Import mit Lizenz zugelassene Waren

- **Pharmazeutika und Medizinprodukte**: Medikamente, medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien erfordern die Genehmigung zuständiger Gesundheitsbehörden.

- **Agrar- und Viehzuchtprodukte**: Samen, Pflanzen, Düngemittel und lebende Tiere erfordern die Genehmigung von Agrarbehörden und vollständige Quarantänebescheinigungen.

- **Lebensmittel-, Tabak- und Alkoholprodukte**: Verarbeitete Lebensmittel, Tabak und alkoholische Produkte müssen den nationalen Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen.

- **Kultur- und historische Relikte**: Kunstwerke, Antiquitäten und archäologische Gegenstände erfordern die Genehmigung des Kulturministeriums.

- **UAVs und verwandte Ausrüstung**: Der Import erfordert die Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörden.

 

5. **Turkmenistan** Produkte, die ausdrücklich für den Import verboten sind- **Betäubungsmittel und psychoaktive Substanzen**: Alle Arten von Betäubungsmitteln und kontrollierten psychotropen Substanzen sowie deren Vorläuferchemikalien, die einem absoluten Einfuhrverbot unterliegen.

- **Unautorisierte Waffen und Sprengstoffe**: Schusswaffen, Munition, Sprengkörper und Rauchwaffen. Solche Waren erfordern spezielle staatliche Genehmigungen; andernfalls gilt ein vollständiges Einfuhrverbot.

- **Umweltschädliche Produkte**: Industrielle Abfälle, die toxische chemische Komponenten enthalten, Erdölverschmutzer und andere umweltschädliche Abfälle.

- **Pharmazeutika und Medizinprodukte**: Medikamente und medizinische Geräte erfordern die Genehmigung zuständiger Gesundheitsbehörden.- **Agrar- und Viehzuchtprodukte**: Samen, Pflanzen, Düngemittel und lebende Tiere.

- **Lebensmittel- und Alkoholprodukte**: Verarbeitete Lebensmittel, Getränke und alkoholische Produkte müssen den nationalen Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen.

- **Kulturerbe und Kulturgüter**: Kunstwerke, Antiquitäten und archäologische Funde.